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ENDENERGIE ALS ENERGIEMASSSTAB ZUM HEIZEN

Entwicklung der Energiestandards

Nach der ersten weltweiten Ölkrise 1973 und den daraus entstandenen, erhöhten Ölpreisen wurde die erste Wärmeschutzverordnung (WSchVo) 1977 zur Senkung des Energieverbrauchs eingeführt. Bis zur 1. WSchVo stand das energieeffiziente Bauen nur wenig im Fokus und wurde auch gesetzlich nicht begrenzt. Daher kön­nen Wohngebäude der 50er bis 70er Jahre einen Wärmebedarf zum Heizen von 200-300 kWh/m2a erreichen. Durch die drei Wärmeschutzverordnungen 1977, 1984 und 1995 konnte eine sukzessive Reduktion des Heizwärmebedarfs auf 100 kWh/m2a erreicht werden. Mit der Zusammenfassung der WSchVo und der Heizungsanla­genverordnung (HeizAnlV) trat die erste Energieeinsparverordnung, die EnEV
2002, in Kraft. Die EnEV begrenzt den spezifischen Jahresprimärenergiebedarf  eines Gebäudes sowie den spezifischen Transmissionswärmeverlust und geht dadurch zusätzlich zum Energiebedarf und zur Anlagentechnik auf die Primär­energie ein.


Bis zur mittlerweile vierten novellierten Fassung der EnEV in 2014 konnte der Wärmebedarf für Gebäude im Vergleich zu früher um den Faktor 14 gesenkt wer­den. Der Heizwärmebedarf (Energiemassstab) nähert sich somit immer mehr dem Passivhausstan­dard und erreicht bau konstruktiv die wirtschaftliche Grenze.

Die Endenergie beschreibt die real im Haus verbrauchte Energie in kWh an Gas, EEG oder anderen Brennstoffen.

Die Energieeffizienzklasse wird für den Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf bestimmt.

KfW-Energieeffizienzprogramm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (267/ 277/ 278)

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Energieeffizient Bauen und Sanieren –  Zuschuss Brennstoffzelle (433)


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