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FREQUENTLY ASK QUESTIONS (FAQ)

Welchen Energieausweis benötige ich bei Mischgebäuden (z.B. Wohn-Geschäftsgebäude)?
Wenn versehentlich falsche Angaben gemacht wurden, ist der Ausweis dann ungültig?
Woran erkenne ich die Austellungsberechtigung?
Sind die ausgestellten Energieausweise rechtsgültig
Warum sind auf Seite 2 oder 3 des Dokumentes keine Daten eingetragen?
Bestet eine Haftpflichtversicherung?
Kann der Energieausweis je Wohnung einer Eigentumsgemeinschaft ausgestellt werden?
Sind Sie in der Energie-Effizienz-Berater Liste aufgeführt?
Ich benutze verschiedene Energieträger, kann ich diese im Formular eingeben?
Warum ist der Zeitraum zur Berechnung des Energiepass begrenzt?
Was bedeuten die Eingabefelder "Leerstand"?
  • 1. Welchen Energieausweis benötige ich bei Mischgebäuden (z.B. Wohn-Geschäftsgebäude)?
    Bei Mischgebäuden, Ladengeschäft und Mietwohnung in einem Wohngebäude, kann der Ausweis gemäß der Hauptnutzung ausgestellt werden, solange die Nebennutzung nicht mehr als 10% der Fläche ausmacht. Sollte das nicht der Fall sein, muss für die beiden Bereiche ein Energieausweis ausgestellt werden. Im Energieausweis wird der entsprechende Gebäudeteil angegeben.Laut Definition der Energieeinsparverordnung (EnEV) können auch Arztpraxen, Büroräume (Ingenieur- und Architekturbüros, Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien u.s.w.) zu Wohngebäuden gezählt werden, wenn sich die Nutzung der Fläche nicht wesentlich unterscheidet.Wenn Sie unsicher sind, wie die Nutzung Ihres Gebäudes einzuordnen ist, rufen Sie uns an.
  • 2. Wenn versehentlich falsche Angaben gemacht wurden, ist der Ausweis dann ungültig?"
    Der Ausweis ist so nicht gültig. Bitte rufen Sie uns einfach an, unser Support kann die Änderungen durchführen. Selbstverständlich entstehen Ihnen durch diese Änderungen und das erneute Ausstellen des Energieausweises nur geringe Kosten!
  • 3. Woran erkenne ich die Austellungsberechtigung?
    Ausstellungsberechtigt sind laut § 21 (1) EnEV Energieberater die laut Energie Effizienz Experten Liste zugelassen sind. Jeder Ausweis wird mit einer Kennziffer des DIBT versehen und der Unterschrift des ausstellenden Dipl. Ing. Rolf Krause versehen, der dort zugelassen ist.
  • 4. Sind die ausgestellten Energieausweise rechtsgültig?
    Der Ausweis ist rechtsgültig wenne er von einer austellungsberetigeten Person ausgestellt wurde. Er entspricht den gesetzlichen Anforderungen der EnEV2014. Früher ausgestellte Ausweise nach EnEV2009 bleiben gemäß den Angaben gültig.
  • 5. Warum sind auf Seite 2 oder 3 des Dokumentes keine Daten eingetragen?
    Es handelt sich hierbei um die Seiten, die laut EnEV, auch abgebildet werden müssen.
  • 6. Besteht eine Haftpflichtversicherung für den Energieausweis?
    Jeder zugelassene Energieberater hat eine Haftpflichtversicherung.
  • 7. Kann der Energieausweis je Wohnung einer Eigentumsgemeinschaft ausgestellt werden?
    Nein, ein gültiger Energieausweis kann nur für das ganze Gebäude ausgestellt werden, es sei denn das eine Gasetagenheizung vorliegt.
  • 8. Sind Sie in der Energie-Effizienz-Berater Liste aufgeführt?
    Ja. Sie können dort Berater suchen. Sie finden uns unter Rolf Krause Energieberatung Düsseldorf.
  • 9. Ich benutze verschiedene Energieträger, kann ich diese im Formular eingeben?"
    Leider können Sie nur einen Energieträger für alle Zeiträume eingeben. Werden mehrere Energieträger eingesetzt oder wurde der innerhalb der Zeiträume umgestellt, können Sie den Hauptenergieträger angeben und alle weiteren Energiequellen fügen Sie bitte im Kommentarfeld an. Wir rechnen diese für Sie um. Den Einsatz regenerativer Energieträger können entsprechend auch berücksichtigt werden.
  • 10. Warum ist der Zeitraum zur Berechnung des Energiepass begrenzt?
    Laut EnEV müssen mindestens die letzten drei Abrechnungszeiträume zur Berechnung des Energieausweises herangezogen werden. In unserem System werden nur die Zeiträume angeboten, zu denen schon Klimadaten vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung bzw. vom Deutschen Wetterdienst herausgegeben wurden. Die von uns verwendeten neuen ortsgenauen Klimafaktoren veröffentlicht der Deutsche Wetterdienst meist ca. 6 Wochen nach Ende des betreffenden Monats.
  • 11. Was bedeuten die Eingabefelder "Leerstand"?"
    Wenn das Gebäude teilweise Leer stehen, muss hier der Anteil, zu dem es ungenutzt war in Prozent angegeben werden. Der leerstehende Anteil der Fläche multipliziert mit dem Anteil der Zeit. Bitte geben Sie Ihre Leerstände im Formular unter Kommentar an, wir rechen diese für Sie um.
  • 12. Warum erscheint auf dem Energieausweis eine andere als von mir angebene Fläche?
    Die Nutzfläche (AN), die zur Berechnung des Kennwertes herangezogen wird, wird laut EnEV (§ 19 Abs. 2 Satz 2) pauschal aus der Wohnfläche errechnet. Der Faktor 1,2 bzw. bei Ein- und Zweifamilienhäuser mit beheiztem Keller 1,35, wird mit der Wohnfäche multipliziert. Wenn Sie aus einem alten Energiepass nur die Nutzfläche kennen geben Sie uns dieses bitte an.
  • 13. Gibt es den bedarfsorientierten Energieausweis auch für Nichtwohngebäude?
    Ja, der Bedarfsausweis kann auch für nicht Wohngebäude ausgestellt werden. Dieser ist jedoch erheblich teuerer und beinhaltet meistens eine komplette Energieberatung Vorort.
  • 14. Was bedeuten die Gebäudekategorien im Nicht-Wohngebäude? Es trifft keine auf mein Gebäude zu.
    Die Kategorien sind wichtig für die Berechnung des Energieausweises, da für jede Kategorie unterschiedliche Vergleichskennwerte vorliegen, nach denen sich die Skala, und somit auch die Bewertung des Kennwertes, richtet. Dies ist nötig, da unterschiedliche Gebäudenutzungen unterschiedliche Verbrauchswerte verursachen und ohne die Vergleichswerte der Energieausweis nicht mit anderen vergleichbar wäre. Außerdem werden für einige Gebäudekategorien (des Bauwerkszuordnungskatalogs) Umrechnungsregeln für die Nettogrundfläche angeboten, sodass sie auch andere Flächen angeben können, beispielsweise die Hauptnutzfläche. Wenn Ihr Gebäude in keine Kategorie passt suchen sie bitte in der Liste (weiter unten im Auswahlfeld) die Hauptnutzung, die am besten zu dem Gebäude passt oder setzen sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihne gerne weiter.
  • 15. Der Stromverbrauch wurde in einem anderen Zeitraum abgerechnet. Wie kann ich dies im Formular eigeben?
    Es ist dann notwendig die beiden Zeiträume anzupassen. Rufen Sie uns doch einfach an.
  • 16. Was bedeuten die Energieeffizienzklassen und wie wurden Sie errechnet?
    Die Skala des Energieausweises richtet sich nach dem häufigsten Wert der betreffenden Gebäudekategorie, dem Vergleichswert. Dieser ist auf der Skala immer genau in der Mitte, im gelben Bereich. Berechnet wird er durch statistische Verfahren. Veröffentlicht im Bundesanzeiger / Internet durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Es liegen nicht für alle Gebäudekategorien des Gebäudezuordnungkatalogs Vergleichswerte vor, bitte wählen sie in Zweifelsfall entweder einen Eintrag aus der Liste der Hauptnutzungsgruppen (weiter unten im Auswahlfeld zu den Gebäudekategorien) oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
  • 17. Wie ist der Energieausweis vergleichbar und wie muß ich Ihn interpretieren?
    Im Energieausweis gibt es zwei Werte, den Primärenergieverbrauch und den Endenergieverbrauch. Lesen Sie bitte unter dem Link nach.
  • 1. Welche Vorteile bietet ein Holzhaus in Bezug auf Nachhaltigkeit und Umweltschutz?
    Holzhäuser punkten in mehrfacher Hinsicht mit ihrer Nachhaltigkeit. Erstens ist Holz ein nachwachsender Rohstoff, der bei verantwortungsvoller Forstwirtschaft eine regenerative Ressource darstellt. Zweitens speichern Bäume während ihres Wachstums CO2, und dieses CO2 bleibt im Holzhaus langfristig gebunden. Dadurch wird die CO2-Bilanz des Gebäudes positiv beeinflusst. Drittens erfordert die Herstellung und Verarbeitung von Holz im Vergleich zu Beton oder Ziegeln deutlich weniger Energie, was den ökologischen Fußabdruck weiter reduziert.
  • 2. Inwiefern ist ein Holzhaus energieeffizient und wie wird eine gute Dämmung erreicht?
    Holzhäuser zeichnen sich durch eine hervorragende Energieeffizienz aus. Holz hat eine geringe Wärmeleitfähigkeit, was bedeutet, dass es Wärme schlecht leitet. In Verbindung mit Dämmstoffen wie Mineralwolle, Holzfaser oder Zellulose in den Gefachen der Holzkonstruktion (z. B. Holzrahmenbau) lassen sich sehr gute Dämmwerte (niedrige U-Werte) erreichen. Durch eine präzise Ausführung und die Vermeidung von Wärmebrücken, beispielsweise durch versetzte Ständer, können Holzhäuser die strengen Kriterien für KfW-Effizienzhäuser oder sogar Passivhäuser erfüllen.
  • 3. Wie wirkt sich ein Holzhaus auf das Wohnklima aus und welche Rolle spielt dabei die Feuchtigkeitsregulierung?
    Ein Holzhaus bietet ein sehr angenehmes und gesundes Wohnklima. Holz ist ein hygroskopischer Baustoff, der Feuchtigkeit aus der Luft aufnehmen und wieder abgeben kann. Dadurch wird die Luftfeuchtigkeit im Raum auf natürliche Weise reguliert, was zur Vorbeugung von Schimmel beiträgt und für ein ausgeglichenes Raumklima sorgt. Die Kombination aus Holzkonstruktion und Dämmmaterial sorgt zudem für angenehme Oberflächentemperaturen der Wände und trägt somit zum Wohlbefinden bei. Die Verwendung von Lehmputz kann diese feuchtigkeitsregulierenden Eigenschaften zusätzlich verstärken.
  • 4. Wie schnell kann ein Holzhaus errichtet werden und welche Rolle spielt die Vorfertigung?
    Moderne Holzbauweisen ermöglichen einen hohen Grad an Vorfertigung. Wand-, Decken- und Dachelemente können im Werk millimetergenau produziert und dann auf der Baustelle schnell montiert werden. Da keine monolithischen Mauern oder Betonwände hergestellt werden müssen, fällt zudem ein Großteil der Baufeuchte weg. Diese Vorfertigung und die trockene Bauweise verkürzen die Bauzeit erheblich, was wiederum Kosten spart und das Risiko von Schimmelbildung minimiert.
  • 5. Welche gestalterischen Freiheiten bietet ein Holzhaus und wie kann die Fassade gestaltet werden?
    Holzhäuser bieten eine große gestalterische Freiheit. Von traditionell-rustikal bis modern-minimalistisch ist alles möglich. Im Innenbereich lassen sich Holzelemente sichtbar belassen oder mit Gipskarton verkleiden. Die Fassade kann mit verschiedenen Materialien wie Holz, Putz, Stein oder Metall verkleidet werden, sodass sich das Haus optisch an jeden Stil anpassen lässt. Auch individuelle Grundrissänderungen und spätere Anbauten sind durch die leichte Bauweise einfacher umzusetzen als bei Massivbauten.
  • 6. Sind Holzhäuser wirklich langlebig und wie steht es um den Brandschutz?
    Holzhäuser sind bei richtiger Planung, Ausführung und Pflege genauso langlebig wie Massivbauten. Konstruktiver Holzschutz, wie z. B. ausreichende Dachüberstände und ein Spritzwasserschutz, trägt wesentlich dazu bei. Auch in Bezug auf Brandschutz erfüllen moderne Holzbauten alle bauordnungsrechtlichen Vorgaben. Durch die Verkohlung an der Oberfläche im Brandfall schützt sich das Massivholz selbst und kann mit zusätzlichen Beplankungen (z. B. Gipsplatten) die geforderten Feuerwiderstandsklassen erreichen.
  • 7. Wie schneidet ein Holzhaus im Vergleich zu einem Betonhaus in Bezug auf Energieeffizienz, Bauzeit und Nachhaltigkeit ab?
    Im Vergleich zu einem Betonhaus hat ein Holzhaus viele Vorteile. Holz hat eine geringere Wärmeleitfähigkeit als Beton, wodurch sich eine höhere Energieeffizienz durch die Wahl geringerer Wandstärken erzielen lässt. Die Vorfertigung von Holzelementen ermöglicht zudem eine kürzere Bauzeit und weniger Baufeuchte. Holz ist ein nachwachsender Rohstoff und speichert CO2, während die Herstellung von Beton mit einem hohen CO2-Ausstoß verbunden ist. Darüber hinaus bietet ein Holzhaus oft ein angenehmeres Wohnklima durch seine feuchtigkeitsregulierenden Eigenschaften.
  • 8. Welche Rolle spielt Lehmputz in einem Holzhaus und welche Vorteile bietet er?
    Lehmputz kann die positiven Eigenschaften eines Holzhauses ergänzen. Lehm ist ebenso wie Holz hygroskopisch und kann die Feuchtigkeit im Raum regulieren und so ein stabiles Raumklima schaffen. Außerdem besitzt Lehmputz eine gute Wärmespeicherfähigkeit und kann Temperaturschwankungen abmildern. Lehm ist diffusionsoffen und unterstützt somit die bauphysikalische Konzeption eines Holzhauses. Darüber hinaus verbessert Lehmputz die Innenraumluftqualität durch die Bindung von Schadstoffen und kann gestalterisch vielfältig eingesetzt werden. Nicht zuletzt kann Lehmputz in Kombination mit einer Wandheizung eingesetzt werden.
  • 1. Einen Energieausweis erstellen wie, wo, wer und wie viel?
    Mit dem Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung EnEV) im Oktober 2007 hat die Bundesregierung einen wichtigen Schritt zum Energie- und Klimaschutz in Deutschland umgesetzt. Teil dieser Verordnung ist der sogenannte Energieausweis. Dieser Ausweis beinhaltet wichtige Eckdaten über die Beheizung und die Energieeffizienz des jeweiligen Büro- oder Wohngebäudes. Mit einem solchen Ausweis lassen sich verschiedene Gebäude im Hinblick auf ihre Effizienz miteinander vergleichen. Der Bedarf an Heiz- und Warmwasserkosten und der mögliche Energieverlust lassen sich so objektiv und real ermitteln, was für Käufer, Mieter und auch für mögliche Dämm- und Isolierungsmaßnahmen vorteilhaft ist. Sehr wichtig bei der Erstellung eines Energieausweises sind die Begrifflichkeiten. Wurde der Bauantrag für das betreffende Haus bzw. die Änderungen) nach dem 1. November 1977 gestellt, handelt es sich um einen sogenannten Bedarfsausweis. Der Name zeigt bereits an, dass hier der aktuelle Energiebedarf die Basis der Daten und Werte bildet. Der Bedarfsausweis macht die konkretesten und objektivsten Aussagen über die Energieeffizienz, weil der aktuelle Zustand Fenster, Türen, Heizungsart, Isolierung) berücksichtigt wird. Im Gegensatz dazu kommt auch ein Verbrauchsausweis in Betracht, sofern das Gebäude bzw. die Wohnung die Wärmeschutzbestimmungen vom November 1977 bereits erfüllen. In diesen Fällen bildet der gemessene witterungsbereinigte) Verbrauch der letzten drei Jahre die Basis für den Ausweis. Für das Erstellen können die entsprechenden Nachweise bzw. die Heizkostenabrechnungen zurate gezogen werden. Allerdings ist der Verbrauchsausweis weniger genau, weil unterschiedliche Mieter/ Nutzer auch unterschiedliches Heizungsverhalten haben.
  • 2. Was sagen die Werte aus?
    Wie viel Energie ein Gebäude letztlich benötigt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen insbesondere das Baujahr, das verwendete Material und die aktuelle Isolierung. Zusammen mit dem Verbrauch bzw. dem Bedarf wird die Energieeffizienz ermittelt, die ähnlich wie bei Haushaltsgeräten in Klassen von A bis H unterteilt ist. Zur besseren Übersicht sind die Energieeffizienzklassen auch farblich dargestellt. Das erleichtert auch Laien den Überblick und sorgt für einen schnellen Vergleich verschiedener Gebäude/ Wohnungen.
  • 3. Wo bekommt man den Energiepass?
    Die Antwort auf diese Frage hängt maßgeblich davon ab, ob das Gebäude bereits errichtet wurde oder ob es erst noch gebaut, geändert oder erweitert werden soll. Bei bereits bestehenden Gebäuden dürfen beispielsweise Hochschulabsolventen einen Energieausweis erstellen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie ihr Studium in den Bereichen Physik, Architektur, Hochbau, Elektrotechnik, Innenarchitektur oder einem ähnlichen Fach absolviert haben. Auch entsprechende Handwerksmeister Heizungsbau, Schornsteinfeger etc. sind dazu berechtigt. Und natürlich sind auch staatlich zugelassene Techniker und Sachverständige dazu ermächtigt, die Energieeffizienzklasse eines Gebäudes zu ermitteln. Es kann sogar jeder Baufachmann mit abgeschlossener Ausbildung und Weiterbildung zum Energiefachberater zurate gezogen werden.
  • 4. Was kann ein Energiepass kosten?
    Die Kosten für einen solchen Ausweis sind sehr unterschiedlich. Ausschlaggebend sind die Größe des Gebäudes und die Art des Ausweises. Für das Erstellen eines rechtsgültigen Verbrauchsausweises liegen die Kosten zwischen 36, - Euro und etwa 100, - Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Bei Mehrfamilienhäusern sechs Mieter oder mehr) liegen die Kosten um die 250, - Euro. Wird ein Bedarfsausweis benötigt, wird der Ausweis zwischen rund 300, - Euro und etwa 500, - Euro kosten. Das ist allerdings nicht unbegrenzt gültig. Bei Gebäuden mit vielen Wohneinheiten Hochhäuser, Plattenbauten etc. wird oft eine Pauschale um die 300, - Euro fällig. Pro Wohneinheit kommen dann etwa 40, - Euro hinzu.
Warum erscheint auf dem Energieausweis eine andere als von mir angebene Fläche?
Gibt es den bedarfsorientierten Energieausweis auch für Nichtwohngebäude?
Was bedeuten die Gebäudekategorien? Es trifft keine auf mein Gebäude zu.
Der Stromverbrauch wurde in einem anderen Zeitraum abgerechnet.Wie kann ich dies im Formular eigeben
Was bedeuten die Energieeffizienzklassen und wie wurden Sie errechnet?
Wie ist der Energieausweis vergleichbar und wie muss ich Ihn interpretieren?

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