top of page
iStock-1160947475.jpg

FREQUENTLY ASK QUESTIONS (FAQ)

Welchen Energieausweis benötige ich bei Mischgebäuden (z.B. Wohn-Geschäftsgebäude)?
Wenn versehentlich falsche Angaben gemacht wurden, ist der Ausweis dann ungültig?
Woran erkenne ich die Austellungsberechtigung?
Sind die ausgestellten Energieausweise rechtsgültig
Warum sind auf Seite 2 oder 3 des Dokumentes keine Daten eingetragen?
Bestet eine Haftpflichtversicherung?
Kann der Energieausweis je Wohnung einer Eigentumsgemeinschaft ausgestellt werden?
Sind Sie in der Energie-Effizienz-Berater Liste aufgeführt?
Ich benutze verschiedene Energieträger, kann ich diese im Formular eingeben?
Warum ist der Zeitraum zur Berechnung des Energiepass begrenzt?
Was bedeuten die Eingabefelder "Leerstand"?
In Ihrem "fequently ask question" kurz FAQ finden Sie einige Ihrer Fragen beanteortet.
Warum erscheint auf dem Energieausweis eine andere als von mir angebene Fläche?
Gibt es den bedarfsorientierten Energieausweis auch für Nichtwohngebäude?
Was bedeuten die Gebäudekategorien? Es trifft keine auf mein Gebäude zu.
Der Stromverbrauch wurde in einem anderen Zeitraum abgerechnet.Wie kann ich dies im Formular eigeben
Was bedeuten die Energieeffizienzklassen und wie wurden Sie errechnet?
Wie ist der Energieausweis vergleichbar und wie muss ich Ihn interpretieren?

INGENIEURBÜRO EBRK

ENERGIEBERATUNG ENERGIEAUDIT ENERGIEAUSWEIS

RUFEN SIE UNS AN: +49 (0)176 84456327

HIER FINDEN SIE UNS:

Ginsterweg 2a,                     oder

41379 Brüggen, GERMANY

energieberatung(AD)rolfkrause.com

Impressum

  • Google+ Social Icon
  • LinkedIn Social Icon
  • Facebook Social Icon
  • Twitter Social Icon

Rommy-Schneider-Sr. 80

 

40549 Düsseldorf

bottom of page