
FREQUENTLY ASK QUESTIONS (FAQ)
Bei Mischgebäuden, Ladengeschäft und Mietwohnung in einem Wohngebäude, kann der Ausweis gemäß der Hauptnutzung ausgestellt werden, solange die Nebennutzung nicht mehr als 10% der Fläche ausmacht. Sollte das nicht der Fall sein, muss für die beiden Bereiche ein Energieausweis ausgestellt werden. Im Energieausweis wird der entsprechende Gebäudeteil angegeben.Laut Definition der Energieeinsparverordnung (EnEV) können auch Arztpraxen, Büroräume (Ingenieur- und Architekturbüros, Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien u.s.w.) zu Wohngebäuden gezählt werden, wenn sich die Nutzung der Fläche nicht wesentlich unterscheidet.Wenn Sie unsicher sind, wie die Nutzung Ihres Gebäudes einzuordnen ist, rufen Sie uns an.
Der Ausweis ist so nicht gültig. Bitte rufen Sie uns einfach an, unser Support kann die Änderungen durchführen. Selbstverständlich entstehen Ihnen durch diese Änderungen und das erneute Ausstellen des Energieausweises nur geringe Kosten!
Ausstellungsberechtigt sind laut § 21 (1) EnEV Energieberater die laut Energie Effizienz Experten Liste zugelassen sind. Jeder Ausweis wird mit einer Kennziffer des DIBT versehen und der Unterschrift des ausstellenden Dipl. Ing. Rolf Krause versehen, der dort zugelassen ist.
Der Ausweis ist rechtsgültig wenne er von einer austellungsberetigeten Person ausgestellt wurde. Er entspricht den gesetzlichen Anforderungen der EnEV2014. Früher ausgestellte Ausweise nach EnEV2009 bleiben gemäß den Angaben gültig.
Es handelt sich hierbei um die Seiten, die laut EnEV, auch abgebildet werden müssen.
Jeder zugelassene Energieberater hat eine Haftpflichtversicherung.
Nein, ein gültiger Energieausweis kann nur für das ganze Gebäude ausgestellt werden, es sei denn das eine Gasetagenheizung vorliegt.
Ja. Sie können dort Berater suchen. Sie finden uns unter Rolf Krause Energieberatung Düsseldorf.
Leider können Sie nur einen Energieträger für alle Zeiträume eingeben. Werden mehrere Energieträger eingesetzt oder wurde der innerhalb der Zeiträume umgestellt, können Sie den Hauptenergieträger angeben und alle weiteren Energiequellen fügen Sie bitte im Kommentarfeld an. Wir rechnen diese für Sie um. Den Einsatz regenerativer Energieträger können entsprechend auch berücksichtigt werden.
Laut EnEV müssen mindestens die letzten drei Abrechnungszeiträume zur Berechnung des Energieausweises herangezogen werden. In unserem System werden nur die Zeiträume angeboten, zu denen schon Klimadaten vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung bzw. vom Deutschen Wetterdienst herausgegeben wurden.
Die von uns verwendeten neuen ortsgenauen Klimafaktoren veröffentlicht der Deutsche Wetterdienst meist ca. 6 Wochen nach Ende des betreffenden Monats.
Wenn das Gebäude teilweise Leer stehen, muss hier der Anteil, zu dem es ungenutzt war in Prozent angegeben werden.
Der leerstehende Anteil der Fläche multipliziert mit dem Anteil der Zeit.
Bitte geben Sie Ihre Leerstände im Formular unter Kommentar an, wir rechen diese für Sie um.
Die Nutzfläche (AN), die zur Berechnung des Kennwertes herangezogen wird, wird laut EnEV (§ 19 Abs. 2 Satz 2) pauschal aus der Wohnfläche errechnet. Der Faktor 1,2 bzw. bei Ein- und Zweifamilienhäuser mit beheiztem Keller 1,35, wird mit der Wohnfäche multipliziert.
Wenn Sie aus einem alten Energiepass nur die Nutzfläche kennen geben Sie uns dieses bitte an.
Ja, der Bedarfsausweis kann auch für nicht Wohngebäude ausgestellt werden. Dieser ist jedoch erheblich teuerer und beinhaltet meistens eine komplette Energieberatung Vorort.
Die Kategorien sind wichtig für die Berechnung des Energieausweises, da für jede Kategorie unterschiedliche Vergleichskennwerte vorliegen, nach denen sich die Skala, und somit auch die Bewertung des Kennwertes, richtet.
Dies ist nötig, da unterschiedliche Gebäudenutzungen unterschiedliche Verbrauchswerte verursachen und ohne die Vergleichswerte der Energieausweis nicht mit anderen vergleichbar wäre.
Außerdem werden für einige Gebäudekategorien (des Bauwerkszuordnungskatalogs) Umrechnungsregeln für die Nettogrundfläche angeboten, sodass sie auch andere Flächen angeben können, beispielsweise die Hauptnutzfläche.
Wenn Ihr Gebäude in keine Kategorie passt suchen sie bitte in der Liste (weiter unten im Auswahlfeld) die Hauptnutzung, die am besten zu dem Gebäude passt oder setzen sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihne gerne weiter.
Es ist dann notwendig die beiden Zeiträume anzupassen. Rufen Sie uns doch einfach an.
Die Skala des Energieausweises richtet sich nach dem häufigsten Wert der betreffenden Gebäudekategorie, dem Vergleichswert. Dieser ist auf der Skala immer genau in der Mitte, im gelben Bereich. Berechnet wird er durch statistische Verfahren. Veröffentlicht im Bundesanzeiger / Internet durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Es liegen nicht für alle Gebäudekategorien des Gebäudezuordnungkatalogs Vergleichswerte vor, bitte wählen sie in Zweifelsfall entweder einen Eintrag aus der Liste der Hauptnutzungsgruppen (weiter unten im Auswahlfeld zu den Gebäudekategorien) oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Im Energieausweis gibt es zwei Werte, den Primärenergieverbrauch und den Endenergieverbrauch. Lesen Sie bitte unter dem Link nach.