top of page

DAS NICHT-WOHNGEBÄUDE IN DER ENERGETISCHEN BEWERTUNG

Energieausweis für Nicht-Wohngebäude

Ob Dämmung der Gebäudehülle, eine Anlagenoptimierung bei Nichtwohngebäuden oder die Umstellung auf erneuerbare Energien: Der Gebäudebereich bietet eine große Auswahl an energetischen Sanierungsmaßnahmen, die die Energieeffizienz Ihres Unternehmens erheblich steigern. Auch energieeffizientes Bauen rückt immer mehr in den Fokus und bedarf einer Bewertung.

Achtung: Aushang vom Energieausweis in nicht Wohngebäuden (gewerbliche Immobilien)

Ab dem 01.05.2014 gelten folgende Änderungen
Ab dem 1.5.2015 tritt der Bußgeldkatalog in Kraft.

In Nicht Wohngebäuden mit Publikumsverkehr müssen ab dem 1.5.2014 Ihr Energieausweis ausgehängt werden. ( Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis )

  • Das gilt z.B. für Warenhäuer, Hotels, Einkaufscentren usw.  

  • Rufen Sie uns vertrauensvoll an, wir klären mit Ihnen, ob die

  • neue Regel für Ihre Immobilie zutrifft.


 

Energieausweis-Pflicht bei Verkauf und Vermietung ( Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis )

 

  • Vorlagepflicht bei einer Besichtigung

  • Vorlagepflicht auch ohne Besichtigung

  • Übergabepflicht unverzüglich nach Abschluss des Kauf-/Mietvertrages


(Bis 15.000 €  Bußgeld für vorsätzliches oder leichtfertiges Nicht-Vorlegen bzw. Nicht-Übergeben des Energieausweises, Übergangsregelung bis 1.5.2015)
Deshalb ist es angesagt sich rechtzeitig einen Energieausweis für das Gebäude zu besorgen.

KfW-Energieeffizienzprogramm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (267/ 277/ 278)

 

machts-effizient.de/kfw-bauen-sanieren KfW-Infocenter
Tel.: 0800 5399001 (kostenlos)
E-Mail: infocenter@kfw.de
------------------------------------------

Energieeffizient Bauen und Sanieren –  Zuschuss Brennstoffzelle (433)

 

machts-effizient.de/brennstoffzelle KfW-Infocenter
Tel.: 0800 5399001 (kostenlos)
E-Mail: infocenter@kfw.de

bottom of page